Benutzerordnung

Allgemeines

Die Bücherei ist während der Öffnungszeiten für jeden zugänglich. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.

  1. Anmeldung

Bei der Anmeldung wird ein Leserausweis ausgehändigt. Dabei kann der Personalausweis eingesehen werden.Bei Anmeldung von Kindern bis 14 Jahren ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter haftet im Schadensfall.Name, Vorname, Str./PLZ und Wohnort, Geburtsdatum und Telefonnummer des Lesers werden auf elektronischen Datenträgern der Bücherei gespeichert, Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Die Bücherei verpflichtet sich, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Durch die Buchausleihe und Unterschrift erkennt der Leser die Büchereiordnung an und ist mit der elektronischen Speicherung der Daten einverstanden.

  1. Ausleihe

Der Leserausweis sollte bei jeder Ausleihe vorgelegt werden. Die Ausleihfrist beträgt je nach Medium ein bis vier Wochen. Der Leser kann die ausgeliehenen Medien vor Ablauf dieser Fristen, jeweils um diese Fristen verlängern, wenn keine Vormerkung vorliegt (maximal 1x möglich). Die Verlängerung bereits gemahnter Medien ist nicht möglich. Die Ausleihe innerhalb der oben genannten Fristen ist kostenlos. Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch des Benutzers Vormerkungen entgegennehmen.

  1. Gebühren

Bei Überschreitung der Leihfrist von 1 Woche bzw. nach Verlängerungstermin wird pro Medium (außer DVDs) und Woche eine Versäumnisgebühr von 20 Cent erhoben.

Nach 2 Wochen kommt es zu einer schriftlichen Mahnung. Die Gebühr beträgt bei der

1.Mahnung:  1,50 Euro
2.Manunng:  2,50 Euro
3.Mahnung:  3,50 Euro

Für  DVDs:

Versäumnisgebühr pro Woche:     2,00 Euro.

Die Mahngebühr beträgt bei der

1.Mahnung: 3,50 Euro
2.Mahnung: 4,50 Euro
3.Mahnung: 5,50 Euro
  1. Behandlung der ausgeliehenen Medien/Haftung

Die Leser verpflichten sich,  die ausgeliehenen Medien sorgfältig zu behandeln. Für verlorene oder beschädigte Medien muss Ersatz geleistet werden (Zeitwert). Verlust oder Beschädigung der Medien sind bei der Rückgabe der Bücherei unverzüglich anzugeben. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben. Für Schäden, die durch ausgeliehene Medien verursacht werden, übernimmt die Bücherei keine Haftung. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.

6. Ausschluss von Benutzung

Benutzer, die gegen diese Benutzerordnung schwerwiegend oder die wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.

  1. Inkrafttreten

Diese Benutzerordnung tritt mit Wirkung vom 01.03.2018 in Kraft.

 

Vielen Dank

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